Anfragen für Gutachten

Eine Anfrage auf Erstellung eines Gutachtens kann

  • bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und
  • der erfolgreichen Absolvierung mindestens einer vom Lehrstuhl für Finanzwissenschaft organisierten Veranstaltung mit einer Note von 2,3 oder besser

gestellt werden.

Für die Erstellung eines Gutachtens lassen Sie uns bitte folgende Informationen per E-Mail (sabine.wolf@ovgu.de) zukommen:

  • tabellarischer Kurzlebenslauf
  • Notenspiegel
  • am Lehrstuhl absolvierte Veranstaltungen (inkl. Noten)
  • Bis wann wird das Gutachten benötigt?
  • Wofür ist das Gutachten?
  • Informationen und Auflagen für die Anfertigung des Gutachtens (bitte Website, Formblätter etc. beifügen)

Gutachten werden prinzipiell nur für akademische Zwecke (z. B. Zulassung zu akademischen Studienprogrammen) sowie (Inlands- und Auslands-) Praktika, die in Zusammenhang mit dem Studienprogramm stehen, angefertigt.

Letzte Änderung: 21.03.2024 - Ansprechpartner: Webmaster